Video-Überwachung

Unternehmen, die eine Video-Überwachung installieren möchten, müssen eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Anforderungen beachten. Zunächst ist eine Interessensabwägung durchzuführen, um zu entscheiden, ob die Videoüberwachung aus datenschutzrechtlicher Sicht gerechtfertigt ist. Dabei müssen folgende Punkte geklärt werden:


  • Die geeignete Rechtsgrundlage für die Video-Überwachung muss definiert werden, in der Regel ist das das berechtigte Interesse oder die Einwilligung der betroffenen Personen.
  • Der Zweck der Video-Überwachung. Danach richtet sich, welche Bereiche erfasst werden dürfen, um den Zweck zu erfüllen – nicht mehr!
  • Datensparsamkeit ist ein wichtiger Grundsatz des Datenschutzes, der sich auf den Umfang der Datenspeicherung, die Qualität des Bildes und den Ausschnitt der Überwachung auswirkt – aber auch auf die technischen Merkmale der eingesetzten Geräte. ACHTUNG: Tonaufnahmen sind grundsätzlich nicht gestattet und werden auch durch das Strafgesetzbuch geregelt! So hat ein Verstoß ggf. strafrechtliche Relevanz. Darauf achten, dass diese bestimmte technische Merkmale der eingesetzten Merkmale beispielsweise Tonaufnahmen nicht unterstützen.
  • Um sicherzustellen, dass der Grundsatz der Datensicherheit gewahrt bleibt, müssen Video-Aufzeichnungen angemessen gesichert und geschützt werden, um unbefugten Zugriff und Missbrauch zu verhindern. Hierfür müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) ergriffen werden. Dazu gehört auch, dass der Zugriff auf die Videoaufzeichnungen auf eine begrenzte Anzahl von autorisierten Personen beschränkt ist, die für die Überwachung verantwortlich sind.
  • Für den Grundsatz der Transparenz müssen Unternehmen die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten durch die Videoüberwachung informieren. Entsprechende Informationen müssen auf den Hinweisschildern gegeben werden, wie der Zweck der Überwachung, Kontaktinformationen der verantwortlichen Stelle und ggf. des Datenschutzbeauftragten, die Rechtsgrundlage, der Umfang der Überwachung (welche Bereiche erfasst werden), die Dauer der Speicherung (MERKE: je länger gespeichert wird, desto mehr muss dies in der Interessensabwägung begründet werden) und die Rechte der Betroffenen.
  • Unternehmen müssen regelmäßig überprüfen, ob die Video-Überwachung weiterhin gerechtfertigt ist und ob weiterhin alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.


Die Datenschutzkonferenz hat hierzu eine Broschüre herausgegeben – das DSK-Kurzpapier Nr. 15


Oder fragt eine Expertin bzw. einen Experten Eurer Wahl.