Verarbeitungserlaubnis

Erlaubnistatbestände nach Art. 6 DS-GVO

Erlaubnistatbestände nach Art. 6 DS-GVO

 

Es gibt nach Art. 6 DS-GVO insgesamt sechs Gründe, die die Verarbeitung personenbezogener Daten anderer Personen erlauben:

 

a)      Einwilligung

b)     Anbahnung und Erfüllung von Verträgen

c)      Rechtliche Verpflichtung zur Erhebung

d)     Lebenswichtige Interessen

e)      Öffentliches Interesse

f)       Berechtigtes Interesse

 

Die Einwilligung sollte nicht als Erlaubnis verwendet werden, wenn eigentlich ein anderer Erlaubnistatbestand greift, wie zum Beispiel die Anbahnung und Erfüllung von Verträgen.

 

Alle anderen Erlaubnistatbestände benötigen keine Einwilligung mehr – benötigen dann aber Datenschutzhinweise.

 

Ein Beispiel für die rechtliche Verpflichtung zur Erhebung personenbezogener Daten anderer, ist die Lohnabrechnung. Hier werden bestimmte Daten nur deshalb erhoben, weil es das Sozialgesetzbuch vorschreibt und nicht, weil der Arbeitgeber diese Daten erheben möchte. Aber auch im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Pandemien können beispielsweise Kontaktnachverfolgungsdaten gefordert werden.

 

Lebenswichtige Interessen können Notfälle umfassen. Wenn zum Beispiel die betroffene Person selbst nicht in der Lage ist zu sprechen, darfst und musst du natürlich der Polizei, dem Notarzt usw. mitteilen, welche Allergien die Person hat, wo sie wohnt und wer informiert werden sollte – dies nur beispielhaft erwähnt. Lebenswichtige Interessen können auch als Rechtsgrundlage für Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung oder im Katastrophenfall herangezogen werden.

 

Im öffentlichen Interesse stehen beispielsweise Journalismus, Forschung und Statistik, Sicherheit und Strafverfolgung, Gesundheitswesen, Sozialwohl.

 

Beim berechtigten Interesse wird die Notwendigkeit der Datenverarbeitung sowie die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person gegeneinander abgewogen. Dies ist zum Beispiel regelmäßig bei der Kameraüberwachung der Fall.

 

Den genauen Wortlaut des Gesetzes findet Ihr zum Beispiel entweder bei dejure.org oder intersoft consulting


Oder, Freunde vom Datenschutz und die, die es noch werden wollen: diskutiert einfach mit mir = )

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