Europ. Grundrecht

Das Recht auf informationelle Selbst ist ein europäisches Grundrecht

Und das ist auch gut so, denn wenn ein Missbrauch von personenbezogenen Daten erfolgt ist, hat dies unmittelbar Auswirkungen auf den menschlichen Körper. Vielleicht ist man wütend, traurig, deprimiert, vielleicht schämt man sich, bekommt Herzklopfen, Herzrasen, leidet unter Schlafstörungen, ist unsicher und bewegt sich nicht mehr frei – vielleicht kann man auch nicht mehr arbeiten.

 

Um Betroffene davor zu schützen, ist die informationellen Selbstbestimmung als Grundrecht eingeräumt worden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass das Verarbeiten personenbezogener Daten anderer grundsätzlich verboten ist. Will man die personenbezogenen Daten anderer verarbeiten, benötigt man hierfür die Erlaubnis und diese kann auf 6 verschiedene Art und Weise erfolgen.

 

Erfahre mehr darüber im Kapitel Verarbeitungserlaubnis.


Detaillierte Informationen zum Thema Datenschutz findest Du auch beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI).


Auf der Seite vom Europa-Parlament kannst Du den kompletten Wortlaut der Charta der Grundrechte der europäischen Union nachlesen. Artikel 8 beinhaltet die informationelle Selbstbestimmung


Vielleicht magst Du aber auch mit mir über Datenschutz diskutieren? Ruf an.

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