Datenschutzhinweise

Datenschutzhinweise

Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Datenschutzhinweisen ergibt sich aus den Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

 

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten anderer Personen müssen die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. Hierzu dienen die Datenschutzhinweise, auch bekannt als Datenschutzerklärung oder Datenschutzrichtlinie.

Hier sind einige wichtige Aspekte im Umgang mit Datenschutzhinweisen:

 

Sie haben:

 

  • leicht zugänglich, klar und verständlich zu sein,
  • Informationen zur Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen, den Zwecken und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, den Kategorien personenbezogener Daten, den Empfängern der Daten, den Aufbewahrungsfristen, den Rechten der betroffenen Personen sowie Informationen über Datenübermittlungen in Drittländer zu beinhalten und
  • zum Zeitpunkt der Erhebung zur Verfügung gestellt zu werden.
  • auch aktuell und vollständig zu sein.

 

Beispiele für Anlässe, bei denen Datenschutzhinweise übergeben werden:

 

  • Registrierung auf einer Website
  • Erfassen von Daten über ein Kontaktformular
  • Eingang einer Initiativbewerbung
  • Einstellung von Beschäftigten
  • Abschluss eines Vertrags (z. B. bei Arztbehandlungen, Mitgliedschaft in Vereinen, Vermittlungen bspw. im Gastgewerbe, Hotels, Anstellungsvertrag etc.)


Freunde vom Datenschutz und die, die es noch werden wollen: diskutiert einfach mit mir darüber = )

 

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