Verarbeitungsgrundsätze

Grundsätze der Verarbeitung Art. 5 DS-GVO

Es sind grundlegende Prinzipien, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eingehalten werden müssen, um den richtigen Umgang personenbezogener Daten zu gewährleisten, damit die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen gewahrt werden können.

 

Nachfolgend die Kernpunkte:

 

  1. Rechtmäßigkeit,
    Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss auf rechtmäßige Weise erfolgen. Die betroffene Person muss über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden und transparente Informationen erhalten, insbesondere in Bezug auf die Zwecke der Verarbeitung – die Datenschutzhinweise

  2. Zweckbindung:
    Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden. 

  3. Datenminimierung:
    Es dürfen nur die zur Erreichung des Zwecks wirklich erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben werden.

  4. Richtigkeit:
    Die personenbezogenen Daten müssen sachlich richtig und gegebenenfalls auf dem neuesten Stand sein.

  5. Löschroutine:
    Personenbezogene Daten dürfen nur für die Dauer gespeichert werden, die für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich ist. Sie müssen also nach Entfallen des Zwecks gelöscht oder anonymisiert werden.

  6. Sicherheit:
    Zum Schutz vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Zerstörung oder Offenlegung. Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen L (TOMs) müssen ergriffen werden, um die Datensicherheit zu gewährleisten.

 

  

Liebe Freunde vom Datenschutz und die, die es noch werden wollen: erzählt von Euch und diskutiert mit mir = )


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