Die Interessensabwägung
Am Beispiel einer Video-Überwachung
Eine Interessensabwägung ist ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes bei der Installation z. B. einer Video-Überwachung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie eine angemessene Interessensabwägung durchführen, um sicherzustellen, dass die Überwachung aus Datenschutzsicht gerechtfertigt ist.
Bei der Interessensabwägung müssen Unternehmen das berechtigte Interesse des Unternehmens an der Videoüberwachung gegen die Grundrechte und Interessen der betroffenen Personen abwägen. Das berechtigte Interesse des Unternehmens könnte beispielsweise der Schutz von Eigentum und Vermögen, die Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden oder die Vermeidung von Straftaten sein.
Die betroffenen Personen haben hingegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass die Videoüberwachung nicht über das notwendige Maß hinausgeht und dass die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen gewahrt bleiben.
Im Rahmen der Interessensabwägung müssen Unternehmen prüfen, ob es alternative Maßnahmen gibt, die das berechtigte Interesse des Unternehmens schützen können, ohne die Grundrechte und Interessen der betroffenen Personen zu beeinträchtigen. Wenn es keine geeigneten Alternativen gibt und die Videoüberwachung daher unvermeidlich ist, müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Videoüberwachung auf das erforderliche Maß beschränkt ist und dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Es gibt eine Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK), die sich mit dem Thema Interessensabwägung und Werbung beschäftigt. Eine interessante und wohlwollende Auslegung, die lesenswert ist.
Wenn Du denkst, dass Du eine Verarbeitung personenbezogener Daten hast, die eine Interessensabwägung benötigen könnte, frag' mich einfach man an. Vielleicht können wir das unverbindlich auf sehr kurzem Weg klären.