Unternehmer sind laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa oder FaSi) zu bestellen. Als ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehme ich für Sie gerne die Aufgaben nach § 6 ASiG und unterstütze in Fragen der Arbeitssicherheit wie:
Prävention im Arbeitsschutz
Vermeidung von Arbeitsunfällen
menschengerechte Gestaltung der Arbeit
regelmäßige Begehungen
Unterstützung bei der Anwendung des einfachen Maßnahmenkonzeptes Gefahrstoffe
Teilnahme bzw. Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
Schulungs- und Beratungsleistungen
Motivation zu arbeitssicherem Verhalten
effektive Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt
oder bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
Schulung/Unterweisung Ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte
Egal, welche arbeitsschutzrechtlichen Problemstellungen Sie haben, sprechen Sie mich an – wir finden schon eine Lösung.
Bitte sprechen Sie mich an unter mobil 0152 01970133.
Stand 17.07.2019